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Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle.


Beschreibung

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift der Inhaberin/des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlich der Name der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder der/des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin/Gesellschafters eingetragen.


Zuständigkeit

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Handwerkskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Handwerksrolle


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