Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
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Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.
Beschreibung
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.
Kurztext
- Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme
- Aufzeichnungen für jeden Besatzvorgang erstellen
- Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
- Jahresmeldung zum Aalbesatz zusenden
- Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
- Anmeldung online oder schriftlich
- Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Abteilung 3
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Zuständige Stelle
Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein
Fristen
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage
§ 30 Absatz 1, Nummer 13-14 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)
§ 4 Absatz 1 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (Aalverordnung - AalVO)
Weitere Informationen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.