Kündigungsschutz für werdende Mütter
Landesportal Schleswig-Holstein
Kündigungsschutz für werdende Mütter
Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber.
Beschreibung
Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Das heißt, das Kündigungsverbot gilt nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten der Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Der Schutz besteht bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde dem Antrag eines Arbeitgebers auf Kündigungszulassung zustimmen.
Das bedeutet: ohne Zulassungsbescheid der zuständigen Behörden ist eine Kündigung in den definierten Fällen rechtsunwirksam.
Kosten
Es können Gebühren entsprechend dem Verwaltungsaufwand erhoben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Arbeitsstättenverordnung: Ausnahme
- Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses
- Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
- Kündigungsschutz während der Pflegezeit
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.