Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft
Landesportal Schleswig-Holstein
Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft
Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhält man beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, den Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen oder bei einem Vermessungsingenieur.
Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, zu denen unter anderem die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.
Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.
Zuständigkeit
- An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
- an die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, die einen online-Zugang zu den Daten des Liegenschaftskatasters haben oder
- an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder- ingenieure.
Kosten
Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
- Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung von Anlagen beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Katastrophenschutz
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.