Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Herkulesstaude entdeckt haben, dann sollten Sie dies melden. Auf dem eigenen Grundstück können die Pflanzen selbstständig bekämpft werden.


Beschreibung

Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt. Wegen ihrer Größe und der großen weißen Doldenblüte ist sie zwar schön anzusehen, kann aber die Gesundheit gefährden.

Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Dolden weiter aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen, und an Uferrandstreifen, Überflutungsflächen und feuchteren Standorten. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu zehn Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen.

Kontakt mit der Pflanze kann unter UV-Lichteinfluss (Sonnenlicht) zu schweren Verbrennungen auf Ihrer Haut führen. Daher stellt die Pflanze ein Gesundheitsrisiko für Sie dar. Für eine effektive Bekämpfung ist es wichtig, die Pflanze auch von Ihrem privaten Grundstück zu entfernen, da sich diese von dort ausbreiten kann. Ihre Mithilfe ist also gefragt. Es wird an die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie an Landnutzer und Landnutzerinnen von betroffenen Privatgrundstücken appelliert, die Herkulesstauden zu bekämpfen.

Schutzmaßnahmen:

Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:

  • Tragen Sie unbedingt Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille und gegebenenfalls Atemschutz). Die Haut sollte vollständig bedeckt sein.
  • Die Pflanzen nach Möglichkeit bei bedecktem Himmel, Regenwetter und nur schwachem Wind oder in der Dämmerung entfernen.
  • Ihr Gesicht und Ihre Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.
  • Schließen Sie die Verwechslung mit anderen Pflanzenarten aus. Hierbei kann Ihnen die Naturschutzbehörde helfen. Eine ähnlich aussehende Pflanze ist zum Beispiel der ErzEngelwurz oder der Wiesen-Bärenklau.

Bekämpfungsmethoden:

  • Jäten Sie die Sämlinge zu Beginn des Frühjahrs und junge Pflanzen im Frühjahr/Herbst.
  • Fräsen oder Pflügen Sie die Pflanzen im Frühjahr, wenn das Wachstum gerade beginnt und ziehen Sie die Wurzelstöcke heraus.
  • Stechen Sie den obersten Wurzelstock mit einem scharfen Spaten ca. 15 cm unter der Bodenoberfläche im zeitigen Frühjahr (bis April) und im Herbst ab.
  • Schneiden Sie die Samenstände vor der Samenreife ab Mitte Juli (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern) ab. Dabei müssen Sie ein Abfallen der Samen vermeiden, weil diese nachreifen. Überprüfen Sie etwa 4 Wochen später, ob die Pflanze eine neue Blüte gebildet hat („Notblüte“).

Empfehlenswert unter Bedingungen:

  • Graben Sie einzelne Pflanzen im Frühjahr aus.
  • Schneiden Sie die Blütenstände während der Vollblüte (zu früh führt zur Neubildung) ab.
  • Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen (Höhe 0,5 1 m). Damit beginnen Sie am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächen Sie die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen 5 - 6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden. Dies liegt daran, dass der Riesenbärenklau bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet.

Nicht empfehlenswert:

  • Verzichten Sie auf Herbizidanwendungen und andere Chemikalien. Diese haben große Risiken durch Umweltwirkungen (Begleitflora, Amphibien, Menschen in der Umgebung, Abtransport in Gewässer etc.).

Kontrolle:

  • Führen Sie mehrjährige Nachkontrollen ab dem Frühjahr durch, denn es können noch Samen im Boden sein und Jahre später erst auskeimen.

Entsorgung:

  • Entsorgen Sie vor allem die Dolden über den Restmüll.
  • Invasive Arten sollten nicht kompostiert werden.

Kurztext

  • Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
  • Bei Fund sollte der Grundstücksbesitzer oder die Grundstücksbesitzerin beziehungsweise die Untere Naturschutzbehörde (bei Vorkommen in freier Natur) oder die Ordnungsbehörde (bei Vorkommen im Siedlungsbereich) verständigt werden.
  • Keine Meldepflicht
  • Bei Fund auf eigenem Grundstück sollte der Riesenbärenklau eigenständig entfernt werden.
  • Schutzmaßnahmen müssen unbedingt eingehalten werden.
  • Zuständig: Untere Naturschutzbehörde oder Ordnungsbehörde

 


Zuständigkeit

Untere Naturschutzbehörde (bei Vorkommen in freier Natur) oder Ordnungsbehörde (bei Vorkommen im Siedlungsbereich)


Fristen

  • Sie haben Herkulesstaude entdeckt.
  • Sie melden die Herkulesstaude der Grundstücksbesitzerin oder dem Grundstücksbesitzer. Sollte die Pflanze auf öffentlichem Grund stehen, melden Sie den Fund bitte der Unteren Naturschutzbehörde (in freier Natur) oder der Ordnungsbehörde (im Siedlungsbereich).

Gehört Ihnen das Grundstück, dann entfernen Sie die Herkulesstaude unter Einhaltung der Sicherheitshinweise bitte selbständig.

Voraussetzungen

Sie haben eine Herkulesstaude entdeckt.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Es besteht keine offizielle Meldepflicht.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben