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Mess- und Eichwesen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Eichdirektion Nord eicht, prüft und überwacht alle Messgeräte im geschäftlichen Verkehr in Schleswig-Holstein.


Beschreibung

Die Eichdirektion Nord eicht, prüft und überwacht alle Messgeräte im geschäftlichen Verkehr in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie gewährleistet somit ein Höchstmaß an Verbraucherschutz und Rechtsfrieden im Handel. Daneben ist sie Ansprechpartner für Industrie und Handel bei allen Fragen und Problemen rund um die Messgeräte im gesetzlichen Messwesen.

Ihr Auftrag beinhaltet:

  • den Verbraucher und die Unternehmen beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen,
  • die Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten,
  • das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken (zum Beispiel in der Verkehrsüberwachung),
  • die Harmonisierung des gesetzlichen Messwesens durch Mitarbeit in den zuständigen Gremien zu unterstützen und
  • die messtechnische Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern.

Geeicht und überwacht werden unter anderem Waagen, Mineralölzähler, Taxameter, Geschwindigkeitsmessgeräte sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme. Im Bereich der Fertigpackungen wird die richtige Füllmenge bei Herstellern, Importeuren und im Einzelhandel kontrolliert. Gegen so genannte Mogelpackungen (Fertigpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen) wird ordnungsrechtlich vorgegangen. Markt- und Verwendungsüberwachung von inverkehrgebrachten und bereitgehaltenen Messgeräten.

Für den zivilen Bereich führt die Eichdirektion Nord in ihrer Beschussstelle die sicherheitstechnische Prüfung von Waffen, Kanonen und Böllern durch.

Des Weiteren führt sie als Benannte Stelle Nr. 108 im Bereich der EU-Richtlinie „Nichtselbsttätige Waagen“ und der EU-Richtlinie „Messgeräterichtlinie“ Konformitätsbewertungsverfahren für das erstmalige Inverkehrbringen von Messgeräten durch.


Zuständigkeit

An die Eichdirektion Nord (Anstalt öffentlichen Rechts), mit ihren Dienst- und Außenstellen in Kiel, Hamburg, Rostock, Lübeck und Neubrandenburg sowie der Beschussstelle in Eckernförde.

Eichdirektion Nord (EDN)


Fristen

Die Eichfristen sind für verschiedene Messgerätearten jeweils gesetzlich vorgegeben. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Eichfrist muss das Messgerät zur Eichung vorgestellt werden. Die Eichung erfolgt auf Antra, dieser ist mindesstens 10 Wochen vor Ende der Eichfrist zu stellen.


Kosten

Die Eichdirektion Nord hat Anspruch auf Zahlung von:

  • Gebühren und Auslagen für die Eichung von Messgeräten sowie für sonstige Tätigkeiten nach dem Eichgesetz und den darauf gestützten Rechtsverordnungen,
  • Gebühren und Auslagen in Auftragsangelegenheiten,
  • Verwaltungsgebühren und Auslagen für die Vornahme von Amtshandlungen und für erfolglose Widerspruchsverfahren.
  • Konformitätsbewertungsverfahren sind privatrechtlicher Art und werden in Verträgen vereinbart.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Eichanträge, Fachinformationen, FAQ, Kontaktdaten und weitere Informationen sind auf der Homepage www.ed-nord.de Anträge erhältlich.


verwandte Vorgänge


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