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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Nahverkehrsverbünde NAH.SH GmbH und HVV GmbH zuständig.


Beschreibung

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.

Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.


Zuständigkeit

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im Land beauftragt wurde oder
  • an die HVV GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug.

NAH.SH

HVV


Rechtsgrundlage

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)

ÖPNVG


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP)

Bus und Bahn (ÖPNV)


verwandte Vorgänge


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