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Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.


Beschreibung

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Kurztext

    • Altpapier Entsorgung
    • Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
    • Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
    • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     


    Zuständigkeit

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     


    Fristen

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).


    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


    Rechtsgrundlage


    Weitere Informationen

    Die Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Ansprechpartner in Schleswig-Holstein im Bereich Abfallwirtschaft


    verwandte Vorgänge


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