Prostitution: Verbot - Auskunft
Landesportal Schleswig-Holstein
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Beschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.