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Prostitution: Verbot - Auskunft

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.


Beschreibung

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).


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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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