Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Beschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.


Zuständigkeit

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.


Kosten

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben