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Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.


Zuständigkeit

An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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