Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
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Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Kosten
Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Firmenname und -sitz,
- gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
- gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
- Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
- Nachweis der Fachkunde,
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
verwandte Vorgänge
- Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.