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Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs darf nur führen, wer fachlich geeignet ist.


Beschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.


Zuständigkeit

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).


Fristen

Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.


Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.


erforderliche Unterlagen

Nachweis der leitenden Tätigkeit.


Rechtsgrundlage

§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

§ 7 PBZugV


Weitere Informationen

Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.


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