Telemedien
Landesportal Schleswig-Holstein
Telemedien
Telemedien (z.B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Beschreibung
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.