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Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gründen möchte, benötigt eine Anerkennung durch die zuständige Behörde.


Beschreibung

Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (FM).


Kosten

Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird eine Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet. Diese kann zwischen 5,00 und 5.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:

  • Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.

Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich

  • eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
  • eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


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