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Vermisstes oder entlaufenes Tier melden

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.


Beschreibung

Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.


Zuständigkeit

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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