Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Landesportal Schleswig-Holstein
Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Beschreibung
Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime
verwandte Vorgänge
- Futtermittelkontrolle
- Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
- Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.