Veterinärangelegenheiten
Landesportal Schleswig-Holstein
Veterinärangelegenheiten
Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch.
Beschreibung
Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch. Es ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes, der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und des Tierschutzes.
Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind:
- Erhaltung der Tiergesundheit, das heißt Schützen des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden,
- Verhüten und Bekämpfen bestimmter, vom Tier auf den Menschen oder von Tier zu Tier übertragbarer Krankheiten (Tierseuchenbekämpfung),
- Schützen des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
- Erhalten und Steigern der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
- Ein- und Ausfuhr lebender Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
- Schützen der Umwelt vor von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen und
- tierärztliches Berufsrecht.
Zuständigkeit
- An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)),
- das Landeslabor (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) Schleswig-Holstein oder
- an die Kreise/kreisfreien Städte (Veterinärämter).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Eine Liste der Veterinärämter und weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
verwandte Vorgänge
- Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Futtermittelkontrolle
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.