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Wasseruntersuchung Durchführung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Gewinnung, Aufbereitung und Bereitstellung on Trinkwasser unterliegt der Überwachung.


Beschreibung

Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung und gegebenenfalls Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn der Verbraucher der Überwachung durch die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Lebensmittels Nr. 1.
Die Aufgaben der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen (z.B. Schiffe) als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
(z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (z.B. bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.
Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.


Kosten

Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.


erforderliche Unterlagen

Im Falle einer Beratung gegebenenfalls technische Unterlagen Ihrer Wasserversorgungsanlage und/oder Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen.


Rechtsgrundlage


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