Jugendhilfeplanung, Controlling, Jugendsozialarbeit/Schule, Schulbegleitung gemäß § 35 a SGB VIII
Abteilungsleitung | |
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Herr Wicke | 04821/69 780 |
Die Bereiche Jugendhilfeplanung und Controlling haben eine steuerungsunterstützende Funktion und sind der Amtsleitung organisatorisch als Stabsstelle zugeordnet.
Jugendhilfeplanung, Jugendsozialarbeit
Herr Wicke | 04821/69 780 |
Frau Szepansky | 04821/69 820 |
Jugendhilfeplanung ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden. Dazu ist es notwendig, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Praktisch bedeutet das vor allem, dass die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden müssen. Um das zu erreichen, ist eine gemeinsame, ressortübergreifende Zusammenarbeit aller an der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure voranzutreiben. Nur so kann eine kommunale Planung den jungen Menschen und ihren Familien in ihrer Lebensrealität gerecht werden.
Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale strategische Instrument. Hier werden die Maßnahmen von Einzelakteuren sowie alle Bausteine und Facetten in ihrer Gesamtheit mit dem Ziel gebündelt, die jungen Menschen und ihre Familien zu unterstützen, wo sie Unterstützung brauchen und Kinder zu schützen, wo sie des Schutzes bedürfen.
Die grundsätzlichen Ziele von Jugendhilfe, und damit auch die grundlegende Orientierung der Jugendhilfeplanung, sind im § 1 Abs. 3 SGB VIII festgelegt.
Wesentliche Ziele der Jugendhilfeplanung sind demnach:
• Erhalt und Pflege der Kontakte zur Familie und dem sozialen Umfeld;
• junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen;
• positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen;
• besondere Förderung junger Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen;
• dazu beizutragen, dass Mütter und Väter die Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können;
• Gewährleistung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und abgestimmte Angebotes von Jugendhilfeleistungen.
§ 80 SGB VIII beschreibt die Planungsschritte zur Umsetzung der Ziele und damit die grundlegenden Aufgaben für die Jugendhilfeplanung:
• den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
• den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen zu ermitteln und
• die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Jugendhilfe, Schule und Beruf
Frau Holst | 04821/69 530 |
Frau Uhl | 04821/69 366 |
Herr Wicke | 04821/69 780 |
Vielfalt auf einen Blick
Meister fallen nicht vom Himmel. Praktikantinnen und Praktikanten finden sich nicht auf der Straße. Eine gute Praktikantenstelle zu finden, ist nicht ganz leicht. Hilfestellung bietet das Netzwerk "Praktikum Westküste" der Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg.
Zum Praktikumsnetzwerk geht es hier:
Controlling
Controlling ist ein Instrument der Steuerungsunterstützung.
Es bedeutet Steuerung über vorgegebene Ziele und deren strukturierte Überprüfung. Controlling berät und unterstützt. Wichtig sind die Leistungsprozesse, da hier neben dem Erfolg der Arbeit auch der Einsatz der Ressourcen (u. a. Personal, finanzielle Ressourcen durch extern vergebene Leistungen und Hilfe) entscheidend beeinflusst wird. Fachliche und finanzielle Ziele sind gleichzeitig im Blick zu halten; die fachliche Aufgabenerfüllung ist immer notwendige Bedingung.
Teile des Controlling-Systems sind ein Berichtswesen mit Kennzahlen, systematische Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalysen und eine kontinuierliche Informationsvermittlung.