Häufig gefragt - FAQs zur Umstellung Restmülltonne
Die Umstellung hat viele Vorteile, z. B.
- Jährlich werden 900.000 schwarze Restabfallsäcke eingespart.
- Keine Verschmutzungen durch aufgerissene Säcke.
- Rückenfreundliches Arbeiten für die Müllwerker und verringerte Verletzungsgefahr. Das zulässige Füllgewicht beim Sack liegt bei 15 kg. Das zulässige Füllgewicht bei der Tonne je nach Behältergröße ab 40 kg.
- Restmülltonnen lassen sich leicht bewegen.
- Einkauf der Abfallsäcke im Einzelhandel entfällt.
Alle Grundstückseigentümer, die noch keine Restmülltonne haben, bekommen nach und nach ein Anschreiben mit dem Hinweis, welche Tonnengröße wann ausgeliefert wird.
| Versandt der Anschreiben | Verteilung der Restabfallbehälter |
Stadt Itzehoe | Mitte Juli | Mitte August bis Anfang September |
Amt Kellinghusen | Ende August | Mitte September bis Mitte Oktober |
Amt Wilstermarsch | Ende September | Ende Oktober bis Mitte November |
Stadt Glückstadt | Mitte Oktober | Mitte November bis Ende November |
Amt Krempermarsch | Anfang November | Anfang Dezember bis Mitte Dezember |
Amt Horst-Herzhorn | Anfang Februar 2023 | Anfang März bis Ende März 2023 |
Amt Schenefeld | Mitte März 2023 | Anfang April bis Mitte April 2023 |
Amt Itzehoe-Land | Ende März 2023 | Mitte April bis Anfang Mai 2023 |
Amt Breitenburg | Ende April 2023 | Mitte Mai bis Ende Mai 2023 |
Bitte melden Sie sich bis zu dem in Ihrem Anschreiben genannten Termin bei der Kreisverwaltung unter restabfall[at]steinburg.de. Unter Beachtung des Mindestvolumens bekommen Sie eine andere Behältergröße.
Pro Person müssen in 14 Tagen 14 l Restmüllbehältervolumen vorgehalten werden.
Daraus ergeben sich folgende Behältergrößen:
Personenanzahl Behältergröße in 14 Tagen
1-2 Personen 40 Liter-Behälter
3-4 Personen 60 Liter-Behälter
5-8 Personen 120 Liter-Behälter
9– 12 Personen 120 Liter + 60 Liter-Behälter
12-17 Personen 240 Liter-Behälter
bis 47 Personen 660 Liter-Behälter
bis 78 Personen 1.100 Liter-Behälter
Beispiel: Die 40l-Tonne kann mit 14-täglicher Leerung nur bei bis zu 2 Personen aufgestellt werden (7 Liter x 2 Personen x 2 Wochen = 28 Liter Mindestvolumen -> 40-Liter Tonne). Ab 3 Personen muss mindestens die 60-Liter Tonne genutzt werden (7 Liter x 3 Personen x 2 Wochen = 42 Liter Mindestvolumen -> 60-Liter Tonne).
Ausnahmsweise, aber nur für Grundstücke, auf denen tatsächlich kein Platz zum Aufstellen von Restabfalltonnen vorhanden ist und dieser auch nicht geschaffen werden kann. Bitte wenden Sie sich an den Kreis unter restabfall[at]steinburg.de. Die Abfallberatung vereinbart mit Ihnen einen Termin für eine Ortsbesichtigung.
Die Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage des Kreises oder in der Abfall-App. Gebühren siehe hier.
Nachbarn, deren Grundstücke aneinander grenzen, sich gegenüberliegen oder über Eck angrenzen, können Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Das Mindestvolumen ist auch hier zu berücksichtigen. Die gemeinsame Nutzung ist per Formular zu beantragen und kann per Mail an restabfall[at]steinburg.de oder per Post an den Kreis gesandt werden.
Das ist möglich. Es muss dem Kreis jedoch mitgeteilt werden, wieviel Liter des Abfallbehälters in etwa vom Gewerbe und wieviel Liter vom Haushalt genutzt werden. Bitte informieren Sie den Kreis unter restabfall[at]steinburg.de
Wenden Sie sich bitte an restabfall[at]steinburg.de oder rufen die Abfallberatung unter 04821 69484 an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens nicht jeder Anruf direkt angenommen werden kann.