Was gehört in den Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören sperrige bewegliche Hausratsgegenstände, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Größe (Länge über ca. 50 cm, Kantenlänge über ca. 30 x 30 cm), ihres Gewichtes (> 15 kg) oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Abfallbehälter/Abfallsäcke passen und von zwei Personen verladbar sind.
Sperrmüll sind z.B.:
- Möbel
- Teppiche
- Teppichböden
- Balkonkästen (kein Asbestzement)
- Benzin-Rasenmäher ohne Betriebsstoffe
- Fahrräder
- Bügelbretter
- Kinderwagen
- Schubkarren
- Regenwassertonnen
- Sonnenschirme
- Wäscheständer
- Gartengeräte
- leere Koffer
- sperriges Kinderspielzeug
- Gartenmöbel
- Wäschekörbe
- Matratzen
(siehe auch Abfall-ABC)
Bestandteile des Hauses und Gartens
- Toiletten- und Waschbecken, Badewanne, Duschwanne, Bidet, WC-Spülkasten, Duschkabinen (Ausnahme: Duschtrennwände, die auf Badewannen aufgesetzt werden)
- Laminat, Parkett, Paneele, Vertäfelung und sonstige Wand- und Deckenverkleidung, Fußleisten (Ausnahme: Teppichleisten)
- Fenster und Türen, Türzargen
- Zäune, Pergolen, Paletten, Bauholz (Ausnahme: selbst gebaute Hundehütten, Kaninchenställe, Kartoffelkisten etc.; einzelne Bretter sind kein Sperrmüll)
- Heizkörper, Radiatoren, Öfen, Nachtspeichergeräte
- Markisen, Außenrollos
- Gipskarton, Dachpappe, Lichtplatten, Dachplatten, Dachrinne, Fallrohre u.a. Rohre
- Bauschutt, auch Betonfundamente von Gartenspielgeräten und Schirm- oder Wäscheständer aus Beton (Schirm- oder Wäscheständer aus Beton werden kostenlos an den Wertstoffhöfen angenommen)
Elektrogeräte
- sämtliche Elektrogeräte, Gasherde, Lautsprecher und Kabel (Ausnahme: Satellitenschüsseln ohne Elektroteile, andere Geräte ohne Elektroteile z.B. Elektro-Rasenmäher oder Staubsauger ohne Motor)
Kleinteile
- Kleinteile, die auch in die Abfallbehälter passen würden (Länge unter ca. 50 cm bzw. Kantenlänge unter ca. 30x30cm)
- Kleinteile und Abfälle in Säcken, Kartons, Kisten, Körben, Wannen u.a. Behältern
- Textilien (Ausnahme: Bettdecken)
Auto, Motorrad, Schiff
- Autoteile und Motorradteile (Ausnahme: abnehmbare Anbauteile wie Kindersitze, Dachgepäckträger, Autodachboxen, Motorradkoffer)
- Schiffsteile z.B. Fender, Rettungsinseln, Segel (Ausnahme: Schlauchboote, Kanus, Kajaks, Surfbretter etc.)
Sonderabfälle
sämtliche Schadstoffe und schadstoffbelastete sperrige Abfälle (Öltanks/-fässer/-kanister, Eimer mit Farbe, Blumenkübel aus Asbestzement, Asbestzementplatten, Dachpappe, Feuerlöscher, Gasflaschen)