Antrag auf Mitbenutzung Restabfallbehälter
Sie möchten die gemeinsame Nutzung des Restabfallbehälters beantragen. Hierzu müssen nach der Abfallentsorgungssatzung (§ 16 Abs. 8) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Grundstücke müssen aneinander angrenzen, sich gegenüberliegen oder über Eck angrenzen.
- Der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück der Restabfallbehälter steht, muss sein schriftliches Einverständnis erteilen, dass es den Nachbarn gestattet ist, die Restabfälle in dem Restabfallbehälter zu entsorgen.
- Das Mindestvolumen muss eingehalten werden. Es beträgt 7 Liter pro Person und Woche (§ 16 Abs. 5 Abfallentsorgungssatzung).
- Einer der beiden Grundstückseigentümer erhält den Gebührenbescheid (Zustellungsbevollmächtigter). Grundsätzlich sollte das derjenige Eigentümer sein, auf dessen Grundstück der Restabfallbehälter steht. Es ist erforderlich, dass beide Grundstückseigentümer die gesamtschuldnerische Haftung für die Restabfallgebühr übernehmen, d. h. wird die Gebühr von dem Bescheidempfänger nicht gezahlt, wird sich der Kreis an den Mitbenutzer wenden.
- Antrag auf Mitbenutzung Restmüllbehälter(Formular Mitbenutzung Restmüll)
Bitte senden Sie mir den Antrag ausgefüllt und von beiden Grundstückseigentümern (Eigentümer, auf dessen Grundstück der Restabfallbehälter steht und mitbenutzender Nachbar) unterschrieben zurück - entweder per E-Mail an restabfall[at]steinburg.de oder per Post .