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Überwachung des Trinkwassers und des Schwimm- und Badebeckenwassers

Trinkwasserschutz

Oftmals wird die Wichtigkeit unseres Trinkwassers unterschätzt. Es ist unser wichtiges Lebensmittel. Vom Gesetzgeber wird ihm deshalb ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Trinkwasserverordnung. Das Gesunfheitsamt überwacht die Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung. 

Die Qualität des Trinkwassers wird in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert (§ 37 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz): "Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."

Öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen (zentrale Wasserwerke)

Auch das Wasser der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen unterliegt der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Dies richtet sich nach der Trinkwasserverordnung und beinhaltet regelmäßige Prüfungen der Trinkwasserversorgungsanlagen (Wasserwerke, Trinkwasserbehälter u. a.) sowie die Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen mikrobiologischen und chemischen Trinkwasseruntersuchungen. Bei weiteren Fragen finden Sie hier die Kontaktdaten von Frau Luther.

Eigenwasserversorgungsanlagen / dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnenanlagen, deren Wasser ausschließlich der Versorgung von Familienmitgliedern dient) und Brunnenanlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden (sog. dezentrale Wasserversorgungsanlagen).

Zu den dezentralen Wasserversorgungsanlagen zählen sowohl Brunnenanlagen, deren Wasser durch die Eigentümerin/den Eigentümer beispielsweise an dritte (z.B. Mieterinnen und Mieter) abgegeben wird. Hierzu zählen aber auch u.a. gastwirtschaftliche Betriebe, wie z.B. Landcafés, die keinen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz haben und mit Brunnenwasser versorgt werden bzw. dieses zur Getränke- und Nahrungszubereitung verwenden. 

Bei Fragen zu Untersuchungsparametern bzw. Untersuchungsumfängen können Sie sich täglich von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr - 15:45 Uhr mit uns in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten von Frau Luther finden Sie hier. 

Öffentliche und gewerbliche Anlagen der Trinkwasserinstallation

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. So schreibt es die Trinkwasserverordnung vor. Als Großanlage zur Trinkwassererwärmung gelten Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Daher sind in öffentlichen Gebäuden, aber auch in entsprechenden Mietobjekten mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. Die Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen ist vom Unternehmen oder sonstigen Inhaber der Anlage zu veranlassen.

Auch die Anzeigepflichten aus der Trinkwasserverordnung sind vom Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage in eigener Veranlassung zu erfüllen.

Wasserwerke

Eine Liste der zuständigen Wasserwerke und entsprechender Kontaktdaten im Kreis finden Sie hier

Schwimm- und Badebeckenwasser

Das Wasser in öffentlichen Schwimmbädern und gewerblichen Schwimm- und Badebecken und in Bewegungsbädern unterliegt gemäß § 37 des Infektionsschutzgesetzes der Überwachung des Gesundheitsamtes.

Um das Schwimm- und Badebeckenwasser hygienisch einwandfrei zu halten, muss es grundsätzlich aufbereitet werden, auch eine Chlorung des Wassers ist unumgänglich. Die Anforderungen an das Wasser und seine Aufbereitung sind in der DIN 19 643 als Regel der Technik beschrieben.

Die Einhaltung der Anforderungen ist dem Gesundheitsamt durch regelmäßige Untersuchungen nachzuweisen.

Sie erreichen die entsprechenden Ansprechpartner/innen unter der E-Mail umwelthygiene[at]steinburg.de.

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