Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Das Infektionsschutzgesetz nennt 16 Erkrankungen und 47 Krankheitserreger bei denen der Arzt oder das Untersuchungslabor dem Gesundheitsamt die davon betroffene Person nennen muss. Die wichtigsten sind:
Dies ermöglicht dem Gesundheitsamt Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit anzustellen und Maßnahmen einzuleiten, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Dabei wird das Gesundheitsamt die Erkrankten und ggf. Familienangehörigen oder sonstige „Kontaktpersonen“ beraten und über mögliche Vorsorgemaßnahmen (Impfungen, prophylaktische Medikamenteneinnahmen usw.) informieren. Der Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht werden dabei beachtet.
Sie erreichen die entsprechenden Ansprechpartner/innen unter der E-Mail infektionsschutz[at]steinburg.de.