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Bauordnungsrechtliche Maßnahmen
Aufgaben:
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen
- Vollzug von Auflagen zu Baugenehmigungen
- Beratung der Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Genehmigung von Bebauungsplänen, soweit der Landrat noch Genehmigungsbehörde ist
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