Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht)
Folgende Unterlagen werden benötigt
Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- evtl. Nachweis über „Erste Hilfe“ (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)
- Sehtest
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45mm)
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - nicht älter als 3 Monate (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- evtl. Nachweis über „Erste Hilfe“ (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, wenn keine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist
- augenfachärztliches Gutachten
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - nicht älter als 3 Monate (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart: "O")
Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- evtl. Nachweis über „Erste Hilfe“ (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, wenn keine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist
- augenfachärztliches Gutachten
- Reaktionstest
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - nicht älter als 3 Monate (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart: "O")
Zusatzinformationen
- Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Eine medizinisch-psychologische Begutachtung ist u. a. anzuordnen,
- wenn bei einer Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr erreicht wurde.
- wenn die Fahrerlaubnis innerhalb von 15 Jahren wiederholt entzogen worden war, auch wenn der Wert unter 1,6 ‰ gelegen hat.
- wenn die Fahrerlaubnis wegen Straftaten entzogen war, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.
- bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
- bei mehreren Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen.
Gebühr
- 74,60 EUR
- 105,30 EUR – bei Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Kartenzahlung ist ausdrücklich erwünscht.
Einen Termin für die Dienstleistung "Führerschein Neuerteilung nach Entzug" können Sie hier buchen.