Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
Falls die Umschreibung gewünscht wird, sind vorzulegen
- Pass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- ausländische Fahrerlaubnis
Zusatzinformationen:
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Bei Umschreibung der Klassen D, DE, D1 oder D1E:
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart: "O")
- Ist die Geltungsdauer der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (bei befristet erteilten Fahrerlaubnissen) oder einzelner Fahrerlaubnisklassen (z. B. Vollendung des 50. Lebensjahres bei der Klasse -C-) um mehr als zwei Jahre überschritten, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis unter den erleichterten Bestimmungen des § 30 FeV (prüfungsfreie Umschreibung) nicht mehr möglich.
- Der ausländische Führerschein ist bei Aushändigung der deutschen Fahrerlaubnis an die Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen.
- Inhaber können uneingeschränkt auf Dauer im Rahmen der Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen.
Gebühr
- 36,30 EUR
- 37,10 EUR bei Fahrerlaubnissen mit Probezeit
Kartenzahlung ist ausdrücklich erwünscht.
Einen Termin für die Dienstleistung "Umtausch ausländischer Führerschein" können Sie hier buchen.