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Rotes 07´er Dauerkennzeichen für Oldtimer

Diese Kennzeichen dürfen nur für

  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, die der Darstellung von diesen Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen
  • Die An- und Abfahrt zu solchen oben genannten Veranstaltungen
  • Prüf-, Probe-, und Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur

verwendet werden.

Voraussetzungen für diese Kennzeichenart

  • Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt

Für die Vergabe eines roten Kennzeichens werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • ein schriftlicher Antrag (diesen finden Sie hier unter dem Namen "Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens für Oldtimer")
  • Eine Versicherungsbestätigung für ein rotes Kennzeichen (eVB)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Polizeiliches Führungszeugnis für die Erteilung von roten Kennzeichen (beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) - den Vordruck erhalten Sie hier
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer gemäß § 23 StVZO
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. ein Fahrzeugbrief mehr vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.

Sollte das Fahrzeug noch angemeldet sein

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die amtlichen Kennzeichen

Sollte das Fahrzeug abgemeldet sein

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Abmeldebescheinigung (sofern das Fahrzeug vor dem 1.10.2005 stillgelegt wurde)

Ansprechpartner:

Herr Struve 04821/69 508
Frau Schütt 04821/69 512

Gebühr

126,60 Euro

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den Ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

 

 

 

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