Wissenswertes
- Sie wollen Ihr Fahrzeug abmelden und die Kennzeichenkombination sofort für Ihr neues Fahrzeug verwenden? Wenn Sie die Kennzeichenschilder vorlegen, ist dies kein Problem.
- Die anfallenden Verwaltungsgebühren in der Zulassungsbehörde bitte möglichst per Girocard (EC-Karte) oder Kreditkarte (PIN-Eingabe gegebenenfalls erforderlich) entrichten.
Mit einer Girocard/Kreditkarte einer ausländischen Bank kann nicht bezahlt werden. - Über 120.000 Fahrzeuge sind mit dem Kennzeichen IZ auf unseren Straßen unterwegs. Die Kfz-Zulassungsbehörde ist Ansprechpartner für alle Zulassungen, Abmeldungen und Veränderungen von Fahrzeugen mit überwiegendem Standort Kreis Steinburg.
- An der Zulassungsbehörde stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
- Der Kreis Steinburg verzichtet bei An-/Ummeldung im Regelfall auf die Vorführung von Fahrzeugen. Ausnahme: Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren, die in den Export gehen und für die ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, bzw. bei Fahrzeugen, welche ein weiteres Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen oder bei einem Wunsch nach einem kurzen Kennzeichen bei einer gewöhnlichen Zulassung (siehe Vorführung Fahrzeug bei "kurzen" Kennzeichen).
- Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen (die Zulassung muss am selben Tag erfolgen), insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen mit außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen innerhalb des Zulassungsbezirks (Steinburg) und eines angrenzenden Bezirks (Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Pinneberg) mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat (z.B. durch Kennzeichenreservierung bei Außerbetriebsetzung) und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (eVB ist mitzuführen). Diese Fahrten müssen allerdings auf direktem Wege erfolgen. Die Kennzeichen müssen fest montiert sein.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bundesweit bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Auch diese Fahrten müssen allerdings auf direktem Wege erfolgen. Die Kennzeichen müssen fest montiert sein.
Fahrten zu anderen Zwecken sind nach §§1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes nicht zulässig, weil hierfür kein Versicherungsschutz besteht. - Als Erleichterung für die zeitweise leider unvermeidbare Wartezeit, ziehen Sie sich gleich nach Betreten unseres Gebäudes eine Aufrufmarke und füllen Ihre Anträge für das Hauptzollamt (z.B. Kfz-Steuer) aus, soweit Ihre Aufrufmarke noch nicht aufgerufen wurde. Sie können auch auf dieser Internetseite einen Termin vereinbaren (empfohlen). Welche Nummer gerade bearbeitet wird, wird Ihnen über ein Anzeigensystem im Wartebereich angezeigt.
- Bitte stellen Sie eine Vollmacht aus, wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommen können (einen Vordruck erhalten Sie hier).
- Bei Firmenzulassungen legen Sie uns bitte einen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vor.
- Bei der Zulassung eines Fahrzeuges für eine(n) Minderjährige(n) ist die Einwilligungserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters und deren Personalausweise vorzulegen.
- Bei einer Anschriftenänderung innerhalb des Kreises Steinburg muss lediglich der Fahrzeugschein berichtigt werden.
- Bei einer Namensänderung (z. B. Heirat) lassen Sie bitte den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde ändern. Legen Sie die Heiratsurkunde bzw. den geänderten Personalausweis vor.
- Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"
- Reservierte Kennzeichen können Sie vor- oder während Ihres Besuches in der Zulassungsbehörde bei einer Schilderfirma Ihrer Wahl (auch im Internet möglich) prägen lassen. Die Stempelplaketten erhalten Sie im Zuge der Zulassung direkt in der Zulassungsbehörde.