Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) und Wehrübende
Durch das Unterhaltssicherungsgesetz erhalten FWDL/Wehrübende und deren Familienangehörige Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs. Der Anspruch muss vom FWDL/Wehrübenden bzw. seinen Angehörigen durch einen Antrag mit den entsprechenden Antragsunterlagen geltend gemacht werden.
Für FWDL/Wehrübende ist zuständig das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat hierzu dieses Informationsschreiben herausgegeben: