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Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt. Es enhält all die Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.


Beschreibung

Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk der Gewerbetreibende seinen Betriebssitz hat.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden,
  • Ihnen zuletzt bekannte Anschrift,
  • Angaben zur eigenen Person.

Bei erweiterten Auskünften:
Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

Über den Schleswig-Holstein-Service haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft bei den örtlichen Gewerbeämtern der teilnehmenden Gemeinden abzurufen.

Was sollte ich noch wissen?

Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Gewerbeamt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)

Frau Hartmann Icon Vcard

Tel: 04822 39145   |   Fax: 04822 3970145
E-Mail: Tanja.Hartmann[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 26  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)

Frau Miggitsch Icon Vcard

Tel: 04822 39144   |   Fax: 04822 3970144
E-Mail: Nicole.Miggitsch[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 26  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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