Hunde: anmelden / abmelden
Landesportal Schleswig-Holstein
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
- Gewerbesteuer bezahlen
- Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Wohnberechtigungsschein beantragen
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Steueramt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Steueramt)
Tel:
04822 39267
|
Fax:
04822 3970267
E-Mail:
katja.aksak[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
110
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Steueramt)
Tel:
04822 39270
|
Fax:
04822 3970270
E-Mail:
swantje.kruse[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
112
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Steueramt)
Tel:
04822 39268
|
Fax:
04822 3970268
E-Mail:
Cindy.Rehder[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
112
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Steueramt)
Tel:
04822 39266
|
Fax:
04822 3970266
E-Mail:
Kim-Kristin.Rund[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
110