Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Hunde: Hundesteuer

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.


Beschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.


Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)


Weitere Informationen

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Steueramt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Steueramt)

Frau Katja Aksak Icon Vcard

Tel: 04822 39267   |   Fax: 04822 3970267
E-Mail: katja.aksak[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 110  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Steueramt)

Frau Swantje Kruse Icon Vcard

Tel: 04822 39270   |   Fax: 04822 3970270
E-Mail: swantje.kruse[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 112  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Steueramt)

Frau Cindy Rehder Icon Vcard

Tel: 04822 39268   |   Fax: 04822 3970268
E-Mail: Cindy.Rehder[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 112  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Steueramt)

Frau Kim-Kristin Rund Icon Vcard

Tel: 04822 39266   |   Fax: 04822 3970266
E-Mail: Kim-Kristin.Rund[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 110  


Nach oben