Kfz: Grünes Kennzeichen
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Kfz: Grünes Kennzeichen
Bestimmte Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, erhalten ein grünes Kennzeichen.
Beschreibung
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Falls Ihre Zulassungsbehörde ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses im Regelfall vorab bei ihr besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I (ZB I), (früher: Fahrzeugschein) und
- bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie Leichtkrafträder, gegebenenfalls die Betriebserlaubnis,
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
- die für die Steuerbefreiung maßgeblichen Bescheinigungen oder Nachweise (z.B. Bescheid des Versorgungsamtes, Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft).
Rechtsgrundlage
- §§ 9, 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
verwandte Vorgänge
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
- Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - Zulassungsstelle
Karlstraße 13
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69500
|
Fax:
+49 4821 699500
E-Mail:
zulassungsbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt/verkehrsaufsicht/kfz-zulassung.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag nur Termin und A-Wartemarke.