Leichenpass: Ausstellung
Landesportal Schleswig-Holstein
Leichenpass: Ausstellung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.
Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.
Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
- solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Standesamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Standesamt)
Tel:
04822 39150
|
Fax:
04822 3970150
E-Mail:
Nadine.Ott[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
140
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Standesamt)
Tel:
04822 39151
|
Fax:
04822 3970151
E-Mail:
claudia.scheinpflug[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
142