Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
Landesportal Schleswig-Holstein
Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
Sofern sich eine Baumaßnahme auf ein Nachbargrundstück auswirkt, kann der betroffene Grundstücksnachbar Einsicht in die Bauakte nehmen.
Beschreibung
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten baurechtliche Vorschriften teilweise Bestimmungen, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen. Beispielsweise sind landesrechtliche Vorschriften über einzuhaltende Abstandflächen nachbarschützend.
Nachbarn können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Fristen
Die gegebenenfalls anfallenden Fristen können von Fall zu Fall unterschiedlich lang sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
Kosten
Die gegebenenfalls anfallende Gebühr kann von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Um konkrete Auskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug),
- notarieller Kaufvertrag,
- Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes.
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - IV22 Bauaufsicht und Brandschutz
Langer Peter 27a
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69770
|
Fax:
+49 4821 699356
E-Mail:
bauaufsicht[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/kreisbauamt/bauaufsicht-und-brandschutz.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr