Waffentransport: Erlaubnis
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Waffentransport: Erlaubnis
Wer Schusswaffen oder Munition transportieren möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt und
- der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Waffentransporterlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV SH) (Tarifstelle 25.1.56). Sie wird nach der Anzahl der beantragten Positionen (unterschiedliche Waffen/Munition) berechnet.
erforderliche Unterlagen
- Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers,
- Angaben über die Waffen,
- Lieferanschrift.
Es können weitere Unterlagen/Nachweise erfroderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
ACHTUNG:
Die Waffenbehörde kann die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat (Einfuhrerlaubnis).
Rechtsgrundlage
- §§ 29 ff. Waffengesetz (WaffG),
- § 29 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV SH) (Tarifstelle 25.1.56)
Weitere Informationen
Für die Beantragung der Waffentransporterlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Diese Leistung betrifft nicht die persönliche Mitnahme von Waffen, zum Beisipel als Sportschütze.
In bestimmten Fällen bestehen Anzeigepflichten gegenüber dem Bundeskriminalamt (siehe § 34 WaffG).
Vor dem Verbringen von Waffen in einen anderen Staat ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld über die dort geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Hierzu stehen die jeweiligen Botschaften/ Konsulate zur Verfügung. Unabhängig von den waffenrechtlichen Bestimmungen sind auch die zollrechtlichen Regelungen zu beachten.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Ersterteilung der Bergbauerlaubnis beantragen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
- Verwendung von Wappen
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Kreis Steinburg - III11 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Waffenbehörde
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 690
E-Mail:
Waffen[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:45 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr