Abschluss des Landpachtvertrages melden
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Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Fristen
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
- Verpächter,
- Pächter,
- Grundstücksbezeichnung,
- Pachtzeit,
- Pachtpreis
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag beziehungsweise Änderungen, mit Angabe des Absenders
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ansprechpartner
Amt 2 – Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 4823 9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Web:
www.wilster.de/
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 66-0
|
Fax:
+49 4821 66-2223
E-Mail:
itzehoe.poststelle[at]llnl.landsh.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 66-0
|
Fax:
+49 4821 66-2223
E-Mail:
itzehoe.poststelle[at]lfu.landsh.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr