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Brauchtumsfeuer: Anmeldung

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25572 Landscheide


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.


Beschreibung

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Frau Köpsel Icon Vcard

Tel: 04823 948289  
E-Mail: koepsel[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 5  


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