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Meldebestätigung

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25572 Landscheide


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.


Beschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Frau Naujoks Icon Vcard

Tel: 04823 948212  
E-Mail: naujoks[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 5  

Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Frau Preiß Icon Vcard

Tel: 04823 948211  
E-Mail: preiss[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 7  


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