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Reisepass: Verlustanzeige

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25572 Landscheide


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.


Beschreibung

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).


Fristen

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Frau Naujoks Icon Vcard

Tel: 04823 948212  
E-Mail: naujoks[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 5  

Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Frau Preiß Icon Vcard

Tel: 04823 948211  
E-Mail: preiss[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 7  


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