Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Rechtsgrundlage
§ 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
verwandte Vorgänge
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Emissionen / Immissionen: Duldung, Schutz
- Enteignung eines Grundstücks
- Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
Ansprechpartner
Amt 4 – Bauverwaltungsamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 4823 9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Web:
www.wilster.de/
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr