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Vermisstes oder entlaufenes Tier melden

Zuständigkeitssuche

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25572 Landscheide


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.


Beschreibung

Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder an die örtlichen Tierheime.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Frau Köpsel Icon Vcard

Tel: 04823 948289  
E-Mail: koepsel[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 5  


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