Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
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Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
Zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens (Bauvoranfrage) kann ein Vorbescheid (Bauvorbescheid) beantragt werden.
Beschreibung
Zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens kann die Bauherrin/der Bauherr einen Vorbescheid nach § 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beantragen.
Der Vorbescheid verschafft der Bauherrin/dem Bauherrn frühzeitig Klarheit über wesentliche Aspekte ihres oder seines Vorhabens und ist die verbindliche, befristete Feststellung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem Vorhaben im Umfang der Entscheidung nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen.
Eine Bauvoranfrage ist also in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht bebaubar ist.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Fristen
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) oder fragen bei der zuständigen Stelle nach.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
- Hausnummernvergabe
- Kampfmittelbeseitigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.