Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.


Beschreibung

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

 


Zuständigkeit

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben