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Biosphärenreservate

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Biosphärenreservate sind Modellregionen, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden sollen.


Beschreibung

Biosphärenreservate sind wertvolle Kultur- und Naturlandschaften. Sie sind Modellregionen, in denen gemeinsam mit den hier lebenden und arbeitenden Menschen eine wirtschaftliche und nachhaltige Form der Landnutzung entwickelt und umgesetzt werden soll. Diese Landnutzung dient zugleich dem Schutz und der Pflege einer lebenswürdigen Umwelt sowie bestimmter Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Außerdem sollen Biosphärenreservate Forschungs- und Bildungszwecken dienen.

Um allen Zielen gerecht werden zu können, gliedern sie sich - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in verschiedene Zonen.

Biosphärenreservate sind rechtsverbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

  • großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  • in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  • vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  • beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

Die Ziele des Biosphärenreservats gehen weit über den Schutz der Natur hinaus. Es soll Chancen für ein neues Miteinander von Mensch und Natur sowie Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung der Region eröffnen.


Zuständigkeit

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein


Rechtsgrundlage


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