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Bürgersprechstunde

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In der Bürgersprechstunde besteht die Möglichkeit sich persönlich direkt an die Gemeidne oder den Kreis zu wenden.


Beschreibung

Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben und einmal mit Ihrer (Ober-)bürgermeisterin, Ihrem (Ober-)Bürgermeister oder Ihrer Landrätin oder Ihrem Landrat direkt sprechen möchten, haben Sie dazu in einer Bürgersprechstunde Gelegenheit.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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