Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben
Landesportal Schleswig-Holstein
Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.
Beschreibung
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.
Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.
In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.
Kurztext
- Meldung Aalbewirtschaftungspläne kommerzieller Fischfang Entgegennahme
- Aufzeichnungen für jeden Fangtag erstellen
- Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
- Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
- Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
- Anmeldung online oder schriftlich
- Voraussetzung: keine
- Zuständig: oberste Fischereibehörde Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Zuständige Stelle
Oberste Fischereibehörde Schleswig-Holstein
Fristen
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
- Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
- Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden.
erforderliche Unterlagen
Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres gemäß Muster der oberen Fischereibehörde
Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken
Rechtsgrundlage
§ 4 Absatz 1 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (Aalverordnung - AalVO)
§ 5 Absatz 2 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (Aalverordnung - AalVO)
§ 30 Absatz 1, Nummer 13-14 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)
Weitere Informationen
Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken
Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken
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