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Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.


Beschreibung

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Informationen der Bundeswehr zu den Leistungsarten


Zuständigkeit

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Unterhaltssicherung


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